Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen:
Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot auf www.gymnichermuehle.de, bzw. der aktuellen Ausgabe des "Naturpädagogik-Programm" sowie der Buchungsbestätigung und der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Naturpark Rheinland Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Naturpark Rheinland nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Naturpark Rheinland.
2. Haftung:
Alle Referenten des Naturpark Rheinland werden sorgfältig ausgewählt, geschult und in die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von Naturpark Rheinland nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Die Haftpflichtversicherung des Naturpark Rheinland tritt nur bei durch ReferentInnen bedingte Schäden in Kraft. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu unseren Lasten ist ausgeschlossen.
3. Vertragsabschluss:
er Auftrag ist dann verbindlich, wenn der Naturpark Rheinland die abgestimmte Buchungsbestätigung dem Auftraggeber postalisch oder elektronisch zugesandt hat.
4. Veranstaltungsablauf:
Die Kursteilnahme ist in der Regel nur für die in der Programmbeschreibung unter www.gymnichermuehle.de, bzw. der aktuellen Ausgabe des "Naturparkpädagogik-Programm" genannten Zielgruppen möglich - Extra-Absprachen erfordern eine vorherige schriftliche Bestätigung des Naturpark Rheinland - Die Wartezeit der/die Referent(en) am Veranstaltungstreffpunkt beträgt maximal 10 Minuten über die festgelegte Startzeit hinaus - Die Teilnahmegebühr ist in der Regel direkt vor Beginn bei dem/den ReferentInnen der Veranstaltung zu bezahlen - Alle (bis auf extra gekennzeichnete) Veranstaltungen sind inhaltlich auf die Vermittlung von thematischen Grundkenntnissen ausgelegt - Während einer Naturpark Rheinland-Veranstaltung gemachte Fotos dürfen seitens des Naturpark Rheinland zu Pressezwecken verwendet werden. - Bitte bringen Sie keine lebenden Tiere mit zur Veranstaltung.
5. Mitwirkungspflicht:
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen TeilnehmerInnen oder Aufsichtspflichtigen bzw. dem Auftraggeber. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Der Naturpark Rheinland ist nur verantwortlich für den inhaltlichen Ablauf des Programmes. Wir empfehlen den Aufsichtspflichtigen nach jeder Veranstaltung eine routinemäßige Überprüfung nach Zecken. Ferienfreizeiten sind von der Mitwirkungspflicht ausgenommen.
6. Zahlungsbedingungen (Sondertermine):
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme aus der Buchungsbestätigung auf das Konto des Naturpark Rheinland zu überweisen, es sei denn laut Buchungsbestätigung werden andere Bezahlarten angeboten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Naturpark Rheinland berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine Entschädigung nach "7. Stornoregelungen" der AGB zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.
7. Stornoregelungen:
Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme kann der Naturpark Rheinland folgende pauschalisierte Stornokosten erheben: 21. - 11. Tag vor Beginn der Veranstaltung 25% 4. - 10. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% ab 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme. Offener Termin: ab 3. Tag vor der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.
8. Veranstaltungsausfall:
Sollte eine Offene Veranstaltung des Naturpark Rheinland aufgrund der nicht erreichten MindestteilnehmerInnenzahl oder eine Unwetterwarnung ausfallen, so werden die bereits angemeldeten TeilnehmerInnen einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch informiert. Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet. Bei Nichtstattfinden von vertraglich vereinbarten Angeboten aus dem Bereich "Buchbare Programme" werden vorab entstandene Kosten erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Seitens des Naturpark Rheinland können TeilnehmerInnen von einer Veranstaltung vorzeitig ausgeschlossen werden, falls der/die TeilnehmerIn trotz Ermahnung die Sicherheit der anderen TeilnehmerInnen massiv beeinträchtigt. Bei einer lokalen Unwetterwarnung des Deutschen Wetter Dienstes (DWD) und/oder höherer Gewalt (Orkanschäden) etc.) behält sich der Naturpark Rheinland vor, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig abzusagen und wenn möglich einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten. Findet keine Einigung auf einen Ersatztermin statt, werden 15% der ursprünglichen Buchungssumme als Bearbeitungsgebühr berechnet.
9. Nutzungsrechte:
Die von dem Naturpark Rheinland angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum des Naturpark Rheinland und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden.
10. Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.
11. Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 26.02.2016